Durchführungsverordnungen
Regelungen für einzelne Produktgruppen
Spezielle Ökodesign-Anforderungen werden immer für bestimmte Produktgruppen festgelegt. Es handelt sich dabei um Verordnungen der Europäischen Kommission. Diese sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht.
Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte jeweils die festgelegten Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden.