Organigramm
In Bayern werden die Vorschriften in den Bereichen Arbeits- und Gefahrenschutz sowie Produkt- und Chemikaliensicherheit durch die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen vollzogen. Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter sind als staatliche Behörden den Bezirksregierungen angegliedert. Sie bilden eine fachliche Einheit und sind direkt dem jeweiligen Regierungspräsidium unterstellt. In allen fachlichen Fragen unterstehen sie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Dienstaufsicht über die Regierungen wird von Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wahrgenommen.
Daneben werden die Gewerbeaufsichtsämter und die Ministerien durch Serviceleistungen in den Bereichen Probennahme und –analyse, Aus- und Fortbildung, Datenverarbeitung und der Öffentlichkeitsarbeit durch das Landesinstitut Arbeitsschutz und Produktsicherheit; gesundheitsbezogener Umweltschutz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt unterstützt.