Arbeitsmittel
Jeder Beschäftigte benutzt bei seiner Tätigkeit Arbeitsmittel, vom einfachen Handbohrer bis zur Straßenbaumaschine. Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeitsmittel vor allem sicher und für die Arbeit geeignet sind. Arbeitsmittel, die dem Verschleiß unterliegen, müssen regelmäßig geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt, was der Arbeitgeber bei der Auswahl, bei der Bereitstellung und bei der Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln zu beachten hat, um Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu minimieren.
Besondere Arbeitsmittel sind die sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Dazu zählen Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen. Für sie gelten vor allem besonders strenge Prüfpflichten.
Die Betriebssicherheitsverordnung wurde 2014 grundlegend überarbeitet. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2015.
Weiterführende Informationen
- Arbeitsmittel - Sichere Verwendung im Betrieb - Merkblatt
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlagen- und Betriebssicherheit
- Leitlinien des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zur Betriebssicherheitsverordnung (PDF, 1,3 MB)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung