Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Erfordernis
Die Pflicht zur Bestellung haben Unternehmen, bei denen:
- Betriebsart und die damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer,
- Zahl der Beschäftigten und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, sowie
- die Betriebsorganisation
das erforderlich machen.
Genauere Ausführungen sind den jeweiligen Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu entnehmen.
Aufgaben
Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Beratung
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln;
– bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und der Ergonomie
- bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel
Beobachtung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung und in diesem Zusammenhang
- Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, Meldung festgestellter Mängel und Vorschläge zu ihrer Beseitigung
- Kontrolle, ob Körperschutzmittel benutzt werden
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Vorschläge für Verhütungsmaßnahmen
Hinwirkung auf entsprechendes Verhalten aller im Betrieb Beschäftigten, deren Belehrung bezüglich Unfall- und Gesundheitsgefahren und Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
Qualifikation
Es dürfen nur Personen bestellt werden, die über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Person muss darüber hinaus berechtigt sein, den Titel eines Ingenieurs, Technikers oder Meisters zu tragen.
Position im Unternehmen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Sie unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen mit dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat zusammenarbeiten, sowie den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterrichten. Sie haben das Recht auf Unterstützung durch den Arbeitgeber und Fortbildung.