Verantwortung und Kompetenzen
Verantwortliche für die Sicherheit in Unternehmen
Die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten hat der Arbeitgeber. Neben dem Arbeitgeber sind für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder seines Betriebes beauftragt sind, verantwortlich.
Der Arbeitgeber kann sich in der Regel nicht um alles in seinem Unternehmen kümmern. Daher kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende arbeitsschutzrechtliche Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Gesamtverantwortung bleibt aber dennoch beim Arbeitgeber.
Aufgaben und Kompetenzen festlegen
Die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche der Führungskräfte und Funktionsträger im Arbeitsschutz sowie die erforderlichen Kompetenzen sind schriftlich in Gestalt einer Aufgabenübertragung zu regeln, die Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse sowie Verantwortungsbereiche festzulegen. Im Einzelnen sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Führungskräfte kennen ihre Arbeitsschutzpflichten;
- Arbeitgeberpflichten wurden schriftlich übertragen;
- Funktionsbeschreibungen sind klar definiert;
- Aufgaben der einzelnen Akteure wurden aufeinander abgestimmt;
- Auswahl der Funktionsträger bzw. Führungskräfte erfolgte auf Grund ihrer Eignung;
- Kompetenzen der Funktionsträger bzw. Führungskräfte wurden genau geregelt;
- Beauftragte verfügen über ausreichend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz.