Betrieblicher Arbeitsschutz
Jedes Unternehmen hat für eine systematische betriebliche Organisation - also ein "betriebliches Arbeitsschutzsystem"- zu sorgen, das sicherstellt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit getroffen werden. Die Organisation muss geeignet sein, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften;
- Feststellen und Abstellen von Mängeln im Arbeitsschutz;
- Analyse von Schwachstellen in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und von konkreten Arbeitsschutzdefiziten;
- Umsetzung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen;
- Förderung der innerbetrieblichen Kommunikation und Zusammenarbeit sowie des innerbetrieblichen Erfahrungsaustausches im Arbeitsschutz unter Einbeziehung aller Hierarchieebenen;
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten;
- Ermöglichen und Fördern eines sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltens.