Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den vorliegenden Internetauftritt
BAYERISCHE GEWERBEAUFSICHT
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de
Tastaturbedienung
Die Website kann über Tastaturkürzel bedient werden. Drücken Sie die ALT-Taste und folgende Kürzel:
- 0: Navigationsziel Startseite
- u: Portalseite Wir über uns
- a: Portalseite Arbeitsschutz
- g: Portalseite Gefahrenschutzn
- m: Portalseite Marktüberwachung
- k: Portalseite Karriere
- h: Seite Gebärdensprache
- l: Seite Leichte Sprache
- b: Barrierefreiheitserklärung
- f: Suche
- k: Kontakt
- d: Datenschutz
- i: Impressum
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und die Bayerische Gewerbeaufsicht sind bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Der vorliegende Internetauftritt https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de stellt derzeit noch kein Angebot in "Leichter Sprache" und in "Gebärdensprache" zur Verfügung und verfügt noch über keine Vorlesefunktion.
Diese Anforderungen der der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) befinden sich in Bearbeitung.
Eingeblendete Inhalte bedienbar - erfüllt (Sehhilfe eye-able wurde laut Barrierefreiheitstest als barrierefrei eingestuft)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nicht alle PDF-Dateien erfüllen den aktuellen Stand der Barrierefreiheitsanforderungen.
Dies betrifft insbesondere die Jahresberichte.
- Nicht alle Videos auf dem StMUV-YouTube Video Channel sind untertitelt.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Unsere Apps, siehe https://www.stmuv.bayern.de/service/mobil/index.htm sind nicht barrierefrei.
Apps müssen erst ab Juni 2021 die Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.08.2022 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach BITV-Test sowie auf dem Ergebnis einer Bewertung von Teilen des Angebots auf Barrierefreiheit durch eine auf die Bewertung von Webangeboten hinsichtlich Barrierefreiheit spezialisierten Agentur.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.gewerbeaufsicht.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter internet@stmuv.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Anschrift
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html