Die Bayerische Gewerbeaufsicht
Die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern überwachen insbesondere die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit (Marktüberwachung) von jedem der sieben Regierungsbezirke aus.
Wir schützen dadurch Bürgerinnen und Bürger im Privatleben wie im Arbeitsleben vor Gefahren und setzen uns gleichermaßen für faire Wettbewerbsbedingungen bei Industrie und Handel in Bayern ein.
Ebenso sorgen wir für sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen, womit wir einen Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft leisten.
Sowohl bei Betriebsbesichtigungen im Außendienst wie auch vom Schreibtisch aus agieren wir stets als faires und offenes Gegenüber. Dabei ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen wichtig.
Welche Aufgaben hat die Bayerische Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe!
Die Verantwortung dafür trägt somit jeweils die Chefin oder der Chef.
Wir überwachen, ob Unternehmen in Bayern ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nach-kommen. Dabei achten wir auf das Vorhandensein einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation, den sicheren Betrieb von Maschinen, Anlagen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen. Des Weiteren beantworten wir Fragen u. a. zur Arbeitszeitgestaltung, zur Arbeitssicherheitsorganisation und zur Arbeitsmedizin. Wir haben ein Auge auf besondere Personengruppen, wie zum Beispiel Jugendliche und Schwangere, um diese vor Gesundheitsschäden bei der Arbeit zu schützen.
Unsere langjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz ermöglichen es uns, den Arbeitsschutz effektiv zu überwachen und voranzubringen.
Benötigen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen im Arbeitsschutz Beratung, können wir auch dies neben unserer Kontrollfunktion leisten.
Was ist unter Gefahrenschutz zu verstehen?
Technische Anlagen stellen nicht nur ein Risiko für Beschäftigte dar, sondern würden im Falle einer Störung häufig auch Unbeteiligte und die Umgebung in Mitleidenschaft ziehen.
Deshalb überwacht die Bayerische Gewerbeaufsicht beispielsweise Tätigkeiten mit Medizin-produkten, den Einsatz von Strahlung oder überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung, von denen besondere Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Dadurch leisten wir einen Beitrag für alle Bürgerinnen und Bürger.
Wir kontrollieren dabei insbesondere, ob erforderliche Prüfungen fristgerecht durchgeführt und festgestellte Mängel auch zuverlässig behoben werden.
Um die Sicherheit beim Betrieb gewerblicher Anlagen oder bei der Verwendung besonders gefährlicher Produkte zu gewährleisten, dürfen einige nur nach Zustimmung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt verwendet werden. Dies betrifft beispielsweise den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, speziellen Gefahrstoffen für den Einsatz gegen Schädlinge, Röntgeneinrichtungen für den medizinischen und technischen Bereich oder die Lagerung großer Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten.
Darüber hinaus überprüfen wir in Betrieben die für den Transport gefährlicher Güter erforderlichen Dokumente, die korrekte Kennzeichnung von Versandstücken und die Einhaltung der Verwendungsdauer bestimmter Verpackungen.
Wie wird die Marktüberwachung in Bayern umgesetzt?
In Bayern wird die Marktüberwachung für die Bereiche Produktsicherheit, Chemikaliensicherheit, aktive Medizinprodukte und für energieverbrauchsrelevante Produkte von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den einzelnen Regierungen wahrgenommen. Diese haben sich in sogenannten Kompetenzzentren auf die jeweils unterschiedlichen Bereiche der Marktüberwachung spezialisiert. Wir suchen permanent und systematisch zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt nach nicht konformen Produkten, darunter auch Chemikalien, und tragen so zur Stärkung des fairen Wettbewerbs bei. Im Zeitalter der globalen Warenströme und des Onlinehandels stellt diese Aufgabe eine große Herausforderung dar, die wir in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und den Marktüberwachungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten annehmen.
Insbesondere kontrollieren wir stichprobenartig auf dem Markt bereitgestellte Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften. Werden gefährliche Produkte gefunden, unterrichten wir die Öffentlichkeit, andere Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission darüber. Wir leiten Maßnahmen ein, um die Konformität der betroffenen Produkte herzustellen oder wenn erforderlich das weitere Inverkehrbringen zu untersagen. Dazu kann auch die Rücknahme oder der Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten Produkts angeordnet werden.
Im Bereich der Marktüberwachung vertreten wir damit sowohl das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an sicheren Produkten und dem Schutz der Umwelt, als auch das berechtigte Interesse der Hersteller und anderer Wirtschaftsakteure, unlauteren Wettbewerbspraktiken entgegenzuwirken.
Wer außer der Bayerischen Gewerbeaufsicht unterstützt die Unternehmen noch im Arbeitsschutz und Gefahrenschutz?
Neben der staatlichen Gewerbeaufsicht überwachen auch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) im Rahmen ihrer Präventionstätigkeiten die Betriebe. Dabei erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein abgestimmtes Vorgehen.