Transport gefährlicher Güter
Unsere Wirtschaft lebt vom Handel. Täglich werden große Mengen an Waren auf der Straße, mit der Eisenbahn, auf dem Wasserwege oder per Flugzeug befördert. Dabei ist es unvermeidlich, dass auch gefährliche Güter befördert werden müssen, von denen erhebliche Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Um den Schutz der Beschäftigten, der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen, unterliegt die Beförderung gefährlicher Güter daher besonderen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung und Transport.
Welche gefährlichen Güter sind betroffen?
Gefährliche Güter, die wir im täglichen Leben verwenden, sind bspw. Kraftstoffe, Haar- oder Farbspraydosen, Lithiumbatterien, Feuerwerkskörper oder Flüssiggas. Es werden aber auch Güter befördert, die bereits „auf den ersten Blick“ als gefährlich erkannt werden, wie z. B. Asbest, explosionsgefährliche Stoffe, Krankheitserreger (z. B. Bakterien, Viren), radioaktive Materialien oder bestimmte Abfälle.
Worauf muss man beim Umgang mit gefährlichen Gütern achten?
Um ein unbeabsichtigtes Austreten in die Umgebung zu verhindern, müssen gefährliche Güter sicher verpackt, nach ihren Gefahreneigenschaften gekennzeichnet (z. B. giftig, ätzend, explosiv, entzündbar, radioaktiv etc.) und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen befördert werden. Deshalb umfassen die gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht nur die eigentliche Beförderung, sondern auch das Ver- und Auspacken, das Be- und Entladen sowie die Übernahme und Ablieferung der gefährlichen Güter.
Was benötigt ein Unternehmen, um gefährliche Güter zu befördern?
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens eine für Gefahrgut beauftragte Person bestellen, die für diese Aufgabe speziell geschult ist. Diese Gefahrgutbeauftragten sollen das Unternehmen beraten und die ordnungsgemäße Abwicklung der Gefahrguttransporte überwachen.
Was überwacht die Bayerische Gewerbeaufsicht in diesem Bereich?
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz kontrolliert bei allen Verkehrsträgern (Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt) bayernweit die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften in den Unternehmen. Das betrifft Tätigkeiten bei der Übernahme und Ablieferung der Versandstücke, beim Aus- und Verpacken der Güter sowie beim Be- und Entladen der Beförderungsmittel. So wird bspw. kontrolliert, ob Versandstücke korrekt gekennzeichnet sind oder ob die Verwendungsdauer bestimmter Verpackungen noch nicht abgelaufen ist. Zudem wird überprüft, ob im Unternehmen erforderliche Gefahrgutbeauftragte bestellt sind und ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen.