Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz als Aufgabe des Arbeitgebers
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Erweiterung erfahren. Hiernach zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nicht mehr nur alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus aufgefordert, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in die Strukturen und Abläufe im Unternehmen einbindet. Darüber hinaus hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden.
Gefährdungsmöglichkeiten erkennen
Ein wichtiges Verfahren des betrieblichen Arbeitsschutzes, das im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation zu regeln ist, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Durch die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen verschafft sich der Arbeitgeber Klarheit über die vorhandenen Gefährdungsfaktoren in seinem Unternehmen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen.
Faktoren des Gefahrenschutzes
Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation, die fähig ist, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen, gehören folgende Faktoren:
- Wahrnehmung der Verantwortung durch den Arbeitgeber verbunden mit einer formalen Aufgabenübertragung auf und Regelung der Kompetenzen seiner Beschäftigten
- Einrichtung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems
- Einrichtung einer betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation, bestehend aus Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten.
Freiwilliges Arbeitsschutzmanagementsystem
In besonderem Maße erfüllt ein Unternehmer die Forderung nach einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, wenn er freiwillig ein Arbeitsschutzmanagementsystem einführt.
GDA-ORGAcheck:
Der GDA-ORGAcheck ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen, Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation gezielt zu erkennen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten sowie die Ergebnisse des eigenen Unternehmens durch die spezielle Benchmarkfunktion zu vergleichen.