Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz als Aufgabe des Arbeitgebers
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Erweiterung erfahren. Hiernach zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nicht mehr nur alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus aufgefordert, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in die Strukturen und Abläufe im Unternehmen einbindet. Darüber hinaus hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden.
Gefährdungsmöglichkeiten erkennen
Ein wichtiges Verfahren des betrieblichen Arbeitsschutzes, das im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation zu regeln ist, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Durch die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen verschafft sich der Arbeitgeber Klarheit über die vorhandenen Gefährdungsfaktoren in seinem Unternehmen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen.
Faktoren des Gefahrenschutzes
Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation, die fähig ist, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen, gehören folgende Faktoren:
- Wahrnehmung der Verantwortung durch den Arbeitgeber verbunden mit einer formalen Aufgabenübertragung auf und Regelung der Kompetenzen seiner Beschäftigten
- Einrichtung eines betriebliches Arbeitsschutzsystems
- Einrichtung einer betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation, bestehend aus Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten.
Freiwilliges Arbeitsschutzmanagementsystem
In besonderem Maße erfüllt ein Unternehmer die Forderung nach einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, wenn er freiwillig ein Arbeitsschutzmanagementsystem einführt. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bietet dazu das Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) an.
GDA-ORGAcheck:
Der GDA-ORGAcheck ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und zu verbessern. Damit trägt der GDA-ORGAcheck sowohl dazu bei, die Potenziale eines gut organisierten Arbeitsschutzes für die störungsfreie Arbeitsorganisation zu nutzen als auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu unterstützen. Hierzu muss die betriebliche Arbeitsschutzorganisation so gestaltet sein, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist und ihre Gesundheit erhalten wird.
Am besten gelingt dies, wenn der Arbeitsschutz bei allen Entscheidungen im Unternehmen Berücksichtigung findet und damit also selbstverständlich in alle betrieblichen Prozesse integriert ist. Damit hat ein systematisch organisierter und gelebter Arbeitsschutz einen vielfältigen Nutzen für jedes Unternehmen. Einflussgrößen, die dabei eine zentrale Rolle spielen, sind beispielsweise ein störungsfreier Betriebsablauf, die Motivation und damit die Produktivität der Beschäftigten, eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsprozesse und die systematische Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben. Hierfür wurde von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) der GDA-ORGAcheck entwickelt.
Der GDA-ORGAcheck, der sich für größere Unternehmen auch zur Bewertung von Partnerfirmen, Lieferanten oder Kontraktoren eignet, ermöglicht es, Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation gezielt zu erkennen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten sowie die Ergebnisse des eigenen Unternehmens durch die spezielle Benchmarkfunktion zu vergleichen.