Produktsicherheit
Produkte, die in Europa verkauft oder benutzt werden, müssen sicher sein. Dafür gibt es eine Vielzahl an Anforderungen, um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Die Bayerische Gewerbeaufsicht überprüft im Rahmen der Marktüberwachung stichpunktartig die Einhaltung dieser Anforderungen – auch im Online-Handel. Sie sorgt dafür, dass keine unsicheren Produkte auf den Markt gelangen und falls doch, dass diese unsicheren Produkte nachgebessert oder vom Markt genommen werden.
Wann ist ein Produkt sicher?
Produkte, vom Haartrockner, der Sonnenbrille oder der Atemschutzmaske bis hin zu großen Biegepressen, dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden. Außerdem müssen zum Teil weitere produktspezifische Anforderungen erfüllt sein. Für deren Einhaltung ist in erster Linie der Hersteller des Produktes verantwortlich.
Wie müssen Produkte gekennzeichnet sein?
Im Europäischen Wirtschaftsraum bestätigt die CE-Kennzeichnung mit der dazugehörigen EU-Konformitätserklärung die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen für bestimmte Produkte. Es müssen jedoch nicht alle Produkte ein CE-Kennzeichen tragen, sondern nur solche Produkte, für die es gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. Spielzeug, elektrische Betriebsmittel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder Aufzüge. Das GS-Zeichen hingegen ist ein freiwilliges, gesetzlich geregeltes Prüf-/Sicherheitszeichen.
Darüber hinaus muss ein Produkt mit einer eindeutigen Identifikation sowie den Herstellerangaben versehen sein. Das umfasst den Namen sowie die Kontaktanschrift des Herstellers bzw. des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs. Die Identifikation des Produktes, die Herstellerangaben sowie ggf. die CE-Kennzeichnung sind gut lesbar auf dem Produkt oder – falls das nicht möglich ist – auf der Verpackung anzubringen.
Zu einem Produkt gehören auch eine deutsche Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung sowie Sicherheitshinweise, falls bei der Verwendung, der Ergänzung oder Instandhaltung des Produktes bestimmte Regeln zu beachten sind, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten.
Gilt die Kennzeichnung auch für online verkaufte Produkte?
Ja. Sobald ein Produkt online zum Verkauf angeboten wird und sich das Angebot an einen Endnutzer in der Europäischen Union richtet, muss es korrekt gekennzeichnet sein und die entsprechenden Sicherheitsanforderungen einhalten.
Wer überprüft die Kennzeichnung und die Sicherheit der Produkte?
Die Marküberwachungsbehörden kontrollieren stichprobenartig und risikobasiert Produkte auf die Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen sowie der Produktkennzeichnung. Es ist dabei unerheblich, ob die Produkte im Onlinehandel oder im Geschäft angeboten werden. Die Behörden gehen auch Hinweisen und Warnungen von Verbrauchern nach. In Bayern übernehmen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern die technische Marktüberwachung. Die Zollverwaltung hat in der Marktüberwachung eine ebenso wichtige Funktion. Bei Produkten, die aus sogenannten Drittstaaten (i. d. R. Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind) eingeführt werden, überprüfen sie stichpunktartig die Einhaltung der in der Europäischen Union geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere Produkte in den europäischen Gemeinschaftsmarkt eingeführt werden. Entdecken die Zollstellen unsichere oder nicht korrekt gekennzeichnete Produkte, informieren sie die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Produkte überhaupt bzw. unter welchen Bedingungen eingeführt werden dürfen oder ob sie im Extremfall vernichtet werden müssen.
Wie gehen die Marktüberwachungsbehörden vor und was unternehmen sie gegen unsichere Produkte?
Zur Überprüfung, ob ein Produkt sicher und richtig gekennzeichnet ist, können die Marktüberwachungsbehörden vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur – das kann der Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte, Händler oder Fulfillment-Dienstleister sein – alle notwendigen Informationen anfordern. Die Marktüberwachungsbehörden dürfen außerdem unangekündigte Inspektionen vor Ort durchführen und Produktproben zur Überprüfung entnehmen. Das gilt ebenso für den Online-Handel, wo die Marktüberwachungsbehörden auch unter verdeckter Identität Proben nehmen können.
Finden die Marktüberwachungsbehörden bei Kontrollen ein unsicheres und/oder falsch gekennzeichnetes Produkt, können sie den Wirtschaftsakteur zur Korrektur und Nachbesserung auffordern. Sofern es keine andere Möglichkeit gibt, ein vom Produkt ausgehendes Risiko zu beseitigen oder die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten, kann das Produkt zurückgerufen oder der Verkauf untersagt werden.
Wo kann man sich über unsichere Produkte informieren?
Die Marktüberwachungsbehörden der Europäischen Mitgliedsstaaten informieren sich gegenseitig über ein eigenes Informations- und Kommunikationssystem (ICSMS), um eine grenzüberschreitende europaweite Marktüberwachung zu gewährleisten. Das System erleichtert das Auffinden, den raschen Informationsaustausch sowie die Kommunikation der zuständigen Marktüberwachungsbehörden untereinander.
Die Marktüberwachungsbehörden in Europa finden bei Kontrollen immer wieder Produkte, mit denen potenzielle Gefahren verbunden sind. Das europäische System „Safety Gate“ warnt Verbraucher vor gefährlichen Produkten, die ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit darstellen.
Wo finden sich weitere Informationen zur Sicherheit und Kennzeichnung von Produkten?
Das Verbraucherportal Bayern unter https://www.vis.bayern.de bietet zahlreiche Informationen zur Sicherheit und Kennzeichnung von Produkten, gibt Tipps zum Einkauf sicherer Produkte und informiert über aktuelle Produktwarnungen, Produktrückrufe und Herstellerinformationen. Den Link dazu finden Sie auf der Seite „Leistungen“
Eine Vielzahl an Merkblättern zur Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung stehen auf der Internetseite von Bayern Innovativ zum Download zur Verfügung. Insbesondere Hersteller und Importeure können sich dort über ihre Pflichten und die rechtlichen Anforderungen von sicheren Produkten informieren.