Arbeitsschutzstrategien
Die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland und in Bayern sind weitestgehend durch die Gesetzgebung und die verschiedenen Gremien auf europäischer Ebene beeinflusst. Der Begriff „Arbeitsschutz“ umfasst dabei im Wesentlichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit und nicht „arbeitsrechtliche“ Fragestellungen, wie zu Arbeitsverträgen oder zum Tarifrecht. Bevor die europäischen Vorschriften des Arbeitsschutzes aber in Deutschland zur Anwendung kommen können, müssen sie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt durch Vorschriften des Bundesrechts, so dass die Mindestvorgaben des Arbeitsschutzrechts für alle Bundesländer gleichermaßen gelten.
Im deutschen Arbeitsschutzsystem gibt es noch die Besonderheiten des Föderalismus und des dualen Arbeitsschutzsystems. Ein Merkmal des Föderalismus ist, dass der Vollzug der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften durch die jeweiligen Behörden der Bundesländer erfolgt, wie in Bayern durch die Gewerbeaufsichtsämter. Zur Sicherstellung einer bundesweit möglichst einheitlichen Vorgehensweise der Behörden stimmen sich die Bundesländer u. a. im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ab. Neben den staatlichen Arbeitsschutzbehörden sind auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UVT) im Bereich des Arbeitsschutzes tätig, sowohl bei der Umsetzung des staatlichen Arbeitsschutzrechts, als auch bei der Umsetzung des autonomen Satzungsrechts der UVT. Weiterhin betreiben der Bund, die Bundesländer und die UVT die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.