Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat die Aufgabe der Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie. Damit ist die NAK das zentrale Entscheidungsgremium für die Planung, Koordinierung und Evaluation der zur Umsetzung der GDA vorgesehenen Maßnahmen, wie z. B. den Arbeitsprogrammen der GDA.
Die NAK setzt sich aus je drei Vertretern
- des Bundes,
- der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und
- der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung
zusammen.
Sie wird beraten von je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weiterhin können alle Einrichtungen, die mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit befasst sind, der NAK Vorschläge für Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme unterbreiten.
Der Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz wechselt jährlich im Turnus zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Die Geschäftsstelle der NAK ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet.
Weiterhin wird die NAK durch ein Arbeitsschutzforum unterstützt, an dem sachverständige Vertreter der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Berufs- und Wirtschaftsverbände, der Wissenschaft, der Kranken- und Rentenversicherungsträger, von Einrichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie von Einrichtungen, die der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, teilnehmen sollen. Das Arbeitsschutzforum hat die Aufgabe, eine frühzeitige und aktive Teilhabe der sachverständigen Fachöffentlichkeit an der Entwicklung und Fortschreibung der GDA sicherzustellen und die NAK entsprechend zu beraten.