Gewerbeärztlicher Dienst
Die Gewerbeärztlichen Dienste in Bayern sind bei den Gewerbeaufsichtsämtern verortet und für den medizinischen Arbeitsschutz zuständig.
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Die Gewerbeärztlichen Dienste in Bayern sind bei den Gewerbeaufsichtsämtern verortet und für den medizinischen Arbeitsschutz zuständig.
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Betriebsärztliche Betreuung - FAQ