Gewerbeärztlicher Dienst
Die Gewerbeärztlichen Dienste in Bayern sind bei den Gewerbeaufsichtsämtern verortet und für den medizinischen Arbeitsschutz zuständig. Die bayerischen Gewerbeärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin.
Welche Aufgaben hat ein bayerischer Gewerbearzt?
Kontrolle und Beratung
Zu den wesentlichen Aufgaben der bayerischen Gewerbeärzte gehören zum einen die Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in Betrieben, zum anderen aber auch die Beratung von Unternehmern, Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften, Personalvertretungen und Beschäftigten in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Dazu führen die Gewerbeärzte regelmäßig Arbeitsplatz- und Betriebsbesichtigungen durch.
Neben der Unterstützung der Aufsichtsbeamten im technischen und sozialen Arbeitsschutz wirken die Gewerbeärzte darüber hinaus u. a. auch beim Schutz besonderer Personengruppen und bei der Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit.
Mitwirkung im Berufskrankheiten – Feststellungsverfahren
Bei begründetem Verdacht auf das Bestehen einer Berufskrankheit bei einem Beschäftigten wird durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ein Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob die Art und die Dauer einer beruflichen Exposition (z.B. Lärm) zu einer in der Berufskrankheiten-Liste genannten Erkrankung (z.B. Lärmschwerhörigkeit) geführt haben. Basis der Entscheidung sind die nachgewiesene versicherte Tätigkeit, die ausreichende Exposition und eine gesicherte Diagnose. Zwischen diesen festgestellten Voraussetzungen muss die Kausalität nachgewiesen werden, nur dann kann eine Berufskrankheit anerkannt werden. Die Gewerbeärzte überprüfen den korrekten Ablauf und die Vollständigkeit dieses Verfahrens und nehmen abschließend zum Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung Stellung. Um hier eine valide Einschätzung vornehmen zu können, ist häufig die Überprüfung der entsprechenden Arbeitsplätze in den Unternehmen notwendig.
Fortbildungsveranstaltungen / Gremien
Gewerbeärzte führen Fortbildungsveranstaltungen in Form von Vorträgen, Qualitätszirkeln, Seminaren und Schulungsveranstaltungen durch. Sie arbeiten in einer Vielzahl überregionaler Gremien mit, u. a. bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Regelwerks.
Durchführung thematischer Schwerpunktaktionen
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), eigener bayerischer Schwerpunktsetzungen oder im Rahmen anlassbezogener Schwerpunktüberprüfungen im Regierungsbezirk führen die gewerbeärztlichen Dienste Aktionen zu einer Vielzahl thematischer Schwerpunkte durch, in der Vergangenheit z. B. zu den Themen psychomentale Belastungen bei Busfahrern, in der Altenpflege, im Rettungsdienst, in Kindergärten und im Hotel- und Gastgewerbe, Hautschutz in der Bau-, Metall- und Lebensmittelbranche, Infektionsschutz in Zahnarztpraxen, in medizinischen Laboratorien, in der Endoskopie und in der Geflügelhaltung, Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz im Büro, in Galvanikbetrieben und bei schwerem Heben und Tragen.
Lehrtätigkeit / ärztliche Weiterbildung
Gewerbeärzte wirken an der Bayerischen Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (ASUMED) bei der Weiterbildung von Arbeits-, Betriebs- und Sozialmedizinern mit. Im Rahmen der Weiterbildungskurse halten sie Vorlesungen, betreuen Gruppenarbeiten und überprüfen die Kenntnisfortschritte der Kursteilnehmer. Die Leiter der bayerischen gewerbeärztlichen Dienste haben die Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Arbeitsmedizin.
Sind Gewerbeärzte das Gleiche wie Amtsärzte?
Die Tätigkeit des Gewerbearztes ist auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ausgerichtet. Deshalb überprüft ein Gewerbearzt die Arbeitsschutzorganisation und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben. Dagegen sind Amtsärzte im Bereich der Gesundheitsverwaltung tätig, z. B. bei Gesundheitsämtern, Versorgungsämtern, etc. Sie erstellen auf Grund von Untersuchungen Zeugnisse, Gutachten und Bescheinigungen über Dienstfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Eignung usw. Während Gewerbeärzte Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, sind Amtsärzte in erster Linie Fachärzte für das öffentliche Gesundheitswesen.
Wer kann Gewerbearzt werden?
Voraussetzung für die Tätigkeit als Gewerbearzt ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und die abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin.