Arbeitsmedizinische Themen
Haut und Beruf
Die Haut ist unser größtes Organ, sie grenzt uns von äußeren Einflüssen ab. Wie können wir sie auch im Berufsalltag wirksam schützen und was passiert, wenn dies nicht mehr gelingt?
Ergonomie - Bildschirmarbeit
Um nachteilige Auswirkungen der Bildschirmarbeit auf die Gesundheit zu vermeiden, sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Maßgaben zur Gefährdungsbeurteilung und zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen enthalten. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
Infektionsgefährdung - Prävention von Nadelstichverletzungen (NSV)
Blut abnehmen, Infusionen legen, Spritzen geben: Sind Ihre Mitarbeiter vor der Infektionsgefährdung durch Nadelstichverletzungen (NSV) geschützt?
Arbeitsschutz beim Umgang mit Zytostatika
Zytostatika sind hochwirksame Medikamente, die Patienten bei Krebserkrankungen verabreicht werden, um den Tumor zu bekämpfen. Apotheker, Ärzte und Pflegepersonal, die mit Zytostatika umgehen, müssen sich dabei vor den Wirkungen dieser Medikamente schützen. Was aus Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten ist.
Arbeitsschutz bei der beruflichen Betreuung von Kindern
Ist die Gesundheit von Erzieherinnen in Gefahr? Machen Lärm, Rückenbeschwerden, Infektionskrankheiten, psychische Belastungen sie krank? Was kann dagegen getan werden?
Mutterschutz
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen im Rahmen des Mutterschutzrechts in besonderer Hinsicht geschützt werden.
Berichte, Kasuistiken
Gewerbeärzte sind vielfältig im Arbeitsschutz eingebunden. Neben ihrer Überwachungstätigkeit fungieren sie häufig als Berater in speziellen medizinischen Fragestellungen.
Erste Hilfe
Unter Erster Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die von einem Laien durchgeführt werden können, um in einem medizinischen Notfall die akute Gesundheits- oder Lebensgefahr zu überbrücken bis professionelle Hilfe eintrifft.
Betriebsärztliche Betreuung
Die betriebsärztliche Betreuung von Betrieben berührt die Belange von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebs-/Personalräten und Betriebsärzten.