Betriebsarzt
Erfordernis
Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes haben Unternehmen, bei denen:
- Betriebsart und die damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer,
- die Zahl der Beschäftigten und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, sowie
- die Betriebsorganisation
das erforderlich machen.
Genauere Ausführungen sind den jeweiligen Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu entnehmen.
Aufgaben
Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere durch:
- Beratung
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen;
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen;
- bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln;
- bei arbeitsphysiologischen, arbeitpsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung;
- bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb (Einsatzplanung, Schulung);
- bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess;
- bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Untersuchung der Arbeitnehmer
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Belehrung der Arbeitnehmer über Unfall- und Gesundheitsgefahren und über Maßnahmen zu deren Abwendung
Zu ihrer Aufgabe gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Qualifikation
Es dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Position im Unternehmen
Betriebsärzte sind weisungsfrei, sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden und sind nur ihrem ärztlichen Gewissen verpflichtet. Sie bekleiden eine Stabsstelle, unterstehen also unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Betriebsärzte müssen mit dem Betriebsrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten, sowie den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterrichten. Sie haben das Recht auf Unterstützung durch den Arbeitgeber sowie auf Fortbildung.