Welche Voraussetzungen bringen Sie mit?
Erforderliche Ausbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten Fachrichtung, je nach Qualifikationsebene (QE):
HANDWERKSMEISTER, INDUSTRIEMEISTER, TECHNIKER
Eine Meisterprüfung im Handwerk, eine Industriemeisterprüfung oder eine Technikerprüfung an einer Fachakademie oder einer öffentlich oder staatlich anerkannten Technikerschule qualifiziert Sie für den Einstieg in der zweiten QE.
BACHELOR OF SCIENCE, BACHELOR OF ENGINEERING, DIPLOM-INGENIEUR (FH)
Haben Sie einen Diplomabschluss an einer Fachhochschule, einen Bachelorabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten abgeschlossenen Studiengang, so sind Sie für den Einstieg in der dritten QE qualifiziert.
MASTER, MAGISTER, DIPLOM-INGENIEUR (UNIV.)
Verfügen Sie über einen Diplom- oder Magisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder über einen Masterabschluss, so können Sie in der vierten QE einsteigen.
Sie haben bereits:
- eine mindestens zweijährige fachbezogene hauptberufliche Berufserfahrung
- körperliche Voraussetzungen für die besonderen Anforderungen im Außendienst (z.B. Kontrollen in nicht barrierefreien Bereichen, bei schlechtem Wetter und im Freien)
- die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates, gesundheitliche Eignung, Verfassungstreue)
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
Des Weiteren verfügen Sie über folgende Eigenschaften:
- Sie sind kommunikationsstark und durchsetzungsfähig
- Sie verfügen über eine schnelle Auffassungsgabe
- Sie haben Freude am Umgang mit Menschen
- Sie interessieren sich für technische Fragestellungen
- Sie verfügen über gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B (PKW)