
TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER
Der Transport gefährlicher Güter ist in den sog. „Gefahrgutvorschriften“ gesetzlich geregelt. Dabei ist es unerheblich, ob die gefährlichen Güter im privaten Pkw oder für gewerbliche Zwecke, z.B. in einem Tankfahrzeug transportiert werden.

RÖNTGENSTRAHLUNG
Röntgeneinrichtungen und Störstrahler sind Geräte oder Anlagen, in denen durch beschleunigte Elektronen Röntgenstrahlung erzeugt wird. Gemäß dem Strahlenschutzgesetz ist deren Betrieb genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.

PYROTECHNIK
Pyrotechnische Gegenstände enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können bei unsachgemäßem Abbrennen gefährliche Wirkungen entfalten. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden werden deshalb deren Verkehr, Lagerung und Verwendung durch das Sprengstoffrecht geregelt.

ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN
Im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt der Gesetzgeber, dass Anlagen von denen eine Gefahr für Beschäftigte und andere Personen ausgehen eine besondere Überwachung zu deren Schutz notwendig ist – überwachungsbedürftige Anlagen.

GEFAHR- UND BIOSTOFFE
Beschäftigte, die bei ihren Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Biostoffen arbeiten oder ihnen ausgesetzt sind, sind besonders zu schützen. Ein sorgloser Umgang mit diesen Stoffen kann die Gesundheit der Beschäftigten in vielfältiger Form schädigen.

MEDIZINPRODUKTE
Medizinprodukte sind alle Geräte, die zur Behandlung von Erkrankungen oder Verletzungen bestimmt sind, z.B. Ultraschallgeräte, medizinische Laser, Infusionspumpen, Endoskope oder elektrisch verstellbare Pflegebetten.