Entwicklungsmöglichkeiten
Nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert zwei Jahre, wobei Verkürzungen möglich sind.
Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beförderungen sind bei entsprechender Leistung grundsätzlich bis ins Endamt der jeweiligen Qualifikationsebene möglich.
Bei herausragenden Leistungen besteht für Beamtinnen und Beamte der zweiten und dritten Qualifikationsebene die Möglichkeit einer Qualifizierung für die jeweils nächsthöhere Qualifikationsebene.
Außerdem stehen Führungspositionen und die Möglichkeit einer Tätigkeit an den Ministerien offen.