Sozialer Arbeitsschutz
Für bestimmte Personen- und Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten sind besondere Arbeitsschutzbestimmungen erforderlich, wie z. B. für Jugendliche, werdende und stillende Mütter sowie für die Güter- und Personenbeförderung.
Zusammen mit den Vorschriften über die Arbeitszeit tragen sie primär dazu bei, die Beschäftigten vor etwaigen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen.
Deswegen enthält der soziale Arbeitsschutz unter anderem Bestimmungen
- zu höchstzulässigen Arbeitszeiten und Lenkzeiten,
- zur Mindestdauer von Pausen und Ruhezeiten sowie
- zu Tätigkeiten in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen sowie zu
- Beschäftigungsverboten und -beschränkungen.
Bei der Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen kommen darüber hinaus noch Regelungen zum Schutz des Arbeitsverhältnisses und vor finanziellen Einbußen hinzu.