Vergütung bei der Bayerischen Gewerbeaufsicht
Während der Zeit der Zusatzqualifizierung werden Sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt.
Die Vergütung erfolgt für die Dauer der Zusatzqualifizierung bei einem vorgesehenen Einstieg in der
- zweiten Qualifikationsebene nach Entgeltgruppe 8 TV-L
- dritten Qualifikationsebene nach Entgeltgruppe 10 TV-L
- vierten Qualifikationsebene nach Entgeltgruppe 13 TV-L
Nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Zugleich werden Sie
- bei einem Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene zur Technischen Obersekretärin bzw. zum Technischen Obersekretär in der Besoldungsgruppe A 7
- bei einem Einstieg in der dritten Qualifikationsebene zur Technischen Oberinspektorin bzw. zum Technischen Oberinspektor in der Besoldungsgruppe A 10
- bei einem Einstieg in der vierten Qualifikationsebene zur Gewerberätin bzw. zum Gewerberat in der Besoldungsgruppe A 13 ernannt.
Weitere Informationen zu Vergütung, Krankenversicherung und zum öffentlichen Dienst:
Vergütung/Bezüge
Beihilfe in Krankheitsfällen
Weitere Information zum öffentlichen Dienst