Technischer Arbeitsschutz
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Erweiterung erfahren. Hiernach zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nicht mehr nur alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus aufgefordert, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in die Strukturen und Abläufe im Unternehmen einbindet, und sich zu vergewissern, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden.
Gefährdungsbeurteilung
Ein wichtiges Verfahren des betrieblichen Arbeitsschutzes, das im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation zu regeln ist, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Durch die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen verschafft sich der Arbeitgeber Klarheit über die vorhandenen Gefährdungsfaktoren in seinem Unternehmen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen.
Arbeitsschutzorganisation
Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation, die fähig ist, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffengehören folgende Faktoren:
- Wahrnehmung der Verantwortung durch den Arbeitgeber verbunden mit einer formalen Aufgabenübertragung auf und Regelung der Kompetenzen seiner Beschäftigten;
- Einrichtung eines betriebliches Arbeitsschutzsystems
- Einrichtung einer betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation , bestehend aus Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten.