Technischer Arbeitsschutz
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine bedeutende Erweiterung erfahren. Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig-ten bei der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen, die die festgelegten Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe im Unternehmen integriert. Auch muss dieser sich vergewissern, dass die von ihm getroffenen Schutzmaßnahmen bei allen Tätig-keiten durch die Beschäftigten beachtet werden.
Gefährdungsbeurteilung
Ein wichtiges Verfahren des betrieblichen Arbeitsschutzes, das im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation zu regeln ist, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Durch die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen verschafft sich der Arbeitgeber Klarheit über die vorhandenen Gefährdungsfaktoren in seinem Unternehmen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen.
Arbeitsschutzorganisation
Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation, die fähig ist, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen, gehören folgende Faktoren:
- Wahrnehmung der Verantwortung durch den Arbeitgeber ggf.verbunden mit einer formalen Aufgabenübertragung und Regelung der Kompetenzen seiner Beschäftigten
- Einrichtung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems
- Einrichtung einer betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation, bestehend aus Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten.