Elektromagnetische Felder
Bei der Verwendung elektrischer, mit Gleich- oder Wechselstrom betriebener Geräte bilden sich elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (EMF) aus, die auf den Menschen einwirken und bei Überschreitung von Grenzwerten gesundheitlich relevante Wirkungen zur Folge haben können. EMF sind häufig unerwünschte Nebenprodukte aus dem Betrieb elektrischer Geräte, können aber auch erforderlich sein, wie z. B. beim Digitalfunk oder medizinischen Untersuchungen.
EMF sind statische elektrische, statische magnetische sowie zeitveränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder mit Frequenzen von 0 Hertz bis 300 Gigahertz, welche direkte und indirekte Wirkungen auf die Arbeitnehmer und auch auf besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. mit medizinischen Implantaten und insbesondere Herzschrittmachern) haben können.
Aus diesem Grund sind Schutzmaßnahmen geboten. Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV), konkretisiert deshalb seit 2016 die allgemeinen Schutzzielvorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, vor Aufnahme einer Tätigkeit die Gefährdungsbeurteilung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, ferner regelt sie unter Verweis auf die EG-Richtlinie 2013/35/EG die Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen sowie Anforderungen an besonders schutzbedürftige Personengruppen (z. B. Implantat-Träger).
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV
Am 15. November 2016 ist die Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder - EMFV ist in Kraft getreten. Die Verordnung setzt die europäische Arbeitsschutzrichtlinie zu elektromagnetischen Feldern 2013/35/EU in nationales Recht um.
Technische Regeln zur EMFV – TREMF
Eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Felder erhält der Arbeitgeber durch die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF). Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder wieder. Sie konkretisieren und erläutern im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wenn die Technischen Regeln eingehalten werden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz fordern ein Beschäftigungsverbot bei Arbeiten unter den schädlichen Einwirkungen von Strahlen.