Optische Strahlung
Optische Strahlung ist jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 1 mm, also der Ultravioletten Strahlung (UV-Strahlung), dem sichtbaren Licht und der Infrarot-Strahlung (IR-Strahlung). Die optische Strahlung ist zu unterscheiden in die natürliche optische Strahlung, wie z. B. dem Sonnenlicht, und die künstliche optische Strahlung, wie z. B. Laserstrahlung oder das UV-Licht von Trocknungsanlagen.
Optische Strahlen können bei entsprechender Intensität und Einwirkungszeit Gesundheitsschäden hervorrufen. Beispielsweise ist mittlerweile nachgewiesen, dass die UV-Strahlung des Sonnenlichts ein hohes Gefährdungspotential aufweist und daher davon auszugehen ist, dass eine häufige Sonnenbestrahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erhöht. Laserstrahlung kann sogar direkt zu Augen- und Hautschäden führen
Aus diesem Grund sind Schutzmaßnahmen geboten. Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) konkretisiert deshalb seit 2010 die allgemeinen Schutzzielvorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die Strahlen-Exposition seiner Beschäftigten zu messen und regelt unter Verweis auf die EG-Richtlinie 2006/25/EG Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung.