Strahlung
Strahlungen zählen zu den physikalischen Einwirkungen. Wie bei anderen Einwirkungen auch, kann eine intensive und langzeitige Exposition bzw. eine zu hohe Dosis zu Auswirkungen auf die Gesundheit führen.
Entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte ausreichend vor den Gefahren durch optische Strahlung und elektromagnetische Felder zu schützen. Gefährdungen von Beschäftigten und Dritten durch ionisierende Strahlung oder durch Röntgenstrahlung sowie Gefährdungen von Dritten durch UV-Bestrahlungsgeräte werden in gesonderten Rechtsvorschriften behandelt.