Erste Hilfe
Basisinformationen für Betriebsverantwortliche, für Mitarbeitervertretungen und für interessierte bzw. mit betrieblicher Erste Hilfe befasste Mitarbeiter
Unter Erster Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die von einem Laien durchgeführt werden können, um in einem medizinischen Notfall (Verletzung, akute Erkrankung, Vergiftung) die akute Gesundheits- oder Lebensgefahr zu überbrücken bis professionelle Hilfe eintrifft. Die erste Hilfe ist dann besonders effektiv, wenn die Helfer in Maßnahmen der ersten Hilfe geschult wurden (z. B. im Rahmen eines Erste-Hilfe – Kurses).
Für Betriebe gibt es hinsichtlich der Organisation der ersten Hilfe gesetzliche Regelungen.
Welche Betriebe unterliegen der gesetzlichen Regelung der Ersten Hilfe?
Die Regelungen der „Ersten Hilfe“ sind für alle Betriebe (ab 1 Mitarbeiter) verpflichtend. Diese Verpflichtung gründet sich auf staatliches und berufsgenossenschaftliches Recht und richtet sich an den Unternehmer.
Welche Mindestanforderungen ergeben sich für Unternehmen?
Grundsätzliche Mindestanforderungen für jeden Betrieb (ab 1 Mitarbeiter) sind:
- Verbandskasten nach DIN 13157 (entspricht nicht dem üblichen, gesetzlichen Kfz-Verbandskasten)
- Klärung/Festlegung der „Rettungskette“ (Alarmierungsplan, Notrufnummer etc.)
- Entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter zum Verhalten bei medizinischen Notfällen/Unfällen im Betrieb (Absetzen Notrufmeldung, Notrufnummer, ggf. Information über beste Anfahrmöglichkeit der Rettungsdienste, Aufbewahrungsort Erste Hilfe Materialien, nächsterreichbarer Arzt)
- Aushang (bzw. entsprechende schriftliche Bekanntmachung) zur Ersten Hilfe mit allen wesentlichen Daten (Notruf-Nummer, Aufbewahrungsort Erste Hilfe Materialien, ggf. Lage Erster Hilfe Raum, Namen Ersthelfer oder Betriebssanitäter, nächsterreichbarer Arzt)
- Ausgebildete Ersthelfer - ab 2 Mitarbeitern (Die Erste Hilfe Ausbildung für den Kfz-Führerschein entspricht nicht den Anforderungen für die betriebliche Erste Hilfe, die zielgruppenspezifisch orientiert ist.)
- Dokumentation geleisteter Erster Hilfe (z. B. Eintrag in Verbandbuch: Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, ergriffene Maßnahmen).
Bestehen weitere Anforderungen an Ausstattung/Personal und Organisation?
Welcher darüber hinausgehender Bedarf besteht, ist betriebsbezogen konkret anhand der Gefährdungsbeurteilung und in Abgleich mit den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Ausführungsbestimmungen zu ermitteln. Je nach Komplexität der Gefährdungen ist dazu fachliche Beratung durch Sicherheitsfachkraft und insbesondere Betriebsarzt erforderlich und evtl. sogar auch eine Absprache mit Rettungseinrichtungen, wie z. B. Feuerwehr.
Je nach Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und sonstigen betrieblichen Gegebenheiten können dann folgende weitere Komponenten erforderlich werden:
- Umfangreichere Erste Hilfe Materialien (z. B. Verbandkästen nach DIN 13169)
- Medizinische Gerätschaften (z. B. automatisierter Defibrillator, Beatmungsgerät)
- Spezielle Notfallmedikamente (z. B. Antidot)
- Technische Hilfsmittel für Rettungsmaßnahmen (z. B. Transportmittel für Verletzte/Erkrankte wie Krankentragen, Rettungstücher, Schleifkörbe; Rettungsgeräte wie Hubgeräte, Spreizer, Schneidegeräte, Abseilgeräte etc.)
- Meldeeinrichtungen (z. B. Notrufmelder, Betriebsfunkanlagen, Personennotsignalanlagen)
- Weitere Ersthelfer/Betriebssanitäter
- Spezielle räumliche Ausstattung (Erste Hilfe Räume, Erste Hilfe Container, Arztpraxisräume)
Wie ist die Ausbildung für betriebliche Ersthelfer geregelt?
Seit 2015 erfolgt eine Erste-Hilfe-Grundausbildung im Umfang von 9 Unterrichtsstunden und danach alle 2 Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung, ebenfalls im Umfang von 9 Unterrichtsstunden, jeweils mit primär zielgruppenspezifisch orientierten Lehrinhalten. Die Teilnahmegebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen, der Betrieb muss die Beschäftigten freistellen und ggf. Fahrkosten übernehmen.
Zur Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer sind nur bestimmte Einrichtungen ermächtigt (z. B. diverse Rettungsdienste). Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" zu erfüllen.
Wo finden sich detaillierte Informationen/Ausführungshinweise?
Für die genaue Bedarfsermittlung (materiell, personell, räumlich) und die Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe ist insbesondere zu verweisen auf:
- Technische Regeln für Arbeitsstätten
- „Arbeitsstätten-Regeln“ (ASR): ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
- DGUV Information 204 - 022 „Erste Hilfe im Betrieb“ (vormalig BGI 509 „Erste Hilfe im Betrieb“)
- DGUV Regel 100 - 001 „Grundsätze der Prävention“ (vormalig BGR A1 „Grundsätze der Prävention“)
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Die Erste Hilfe im Betrieb ist sowohl durch staatliches als auch berufsgenossenschaftliches Recht geregelt.
Staatliches Recht:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §§ 3, 10)
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII, §§ 21, 23)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Bundesberggesetz (§ 61)
Berufsgenossenschaftliches Recht:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (vormalig Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A 1 = BGV A 1)