Arbeitsschutz in Deutschland
Rolle der Arbeitgeber
Die Arbeitsschutzgesetzgebung in Deutschland weist dem Arbeitgeber eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten zu. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und hat dabei die Umstände, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, zu berücksichtigen.
Der Arbeitgeber hat diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und wenn notwendig; auch an Veränderungen anzupassen, d.h. aktuell zu halten. Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine stetige Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.
Rolle der Beschäftigten
Auch die Beschäftigten sind nicht gänzlich frei von der Verantwortung für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie haben die entsprechenden Maßnahmen des Arbeitgebers zu beachten und zu unterstützen und müssen ggf. auch auf Arbeitsschutzdefizite hinweisen.
Rolle der staatlichen Aufsicht
Deutschland ist ein Bundesstaat. Dieses föderale System der Bundesrepublik, die Aufgliederung des Staates in eigenständige Bundesländer, findet sich auch im Arbeitsschutzsystem wieder.
Gesetze zum Arbeitsschutz sind ganz überwiegend Bundesrecht. Die Überwachung der Einhaltung dieser bundesstaatlichen Vorschriften liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Länder. Daneben sind aber auch noch andere Akteure im Arbeitsschutz tätig, allen voran die Unfallversicherungsträger. Für seinen Aufgabenbereich hat jedes Land eine eigene Arbeitsschutzaufsicht (in Bayern die Bayerische Gewerbeaufsicht) eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehört unter anderem
- die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
- die Beratung der Arbeitgeber,
- im Einzelfall die Anordnung notwendiger Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Akteure und ihre Beziehung untereinander.
Damit die Gewerbeaufsicht in z. B. Hamburg aber nicht völlig anders handelt als unsere Bayerische Gewerbeaufsicht, ist eine entsprechende Koordinierung und Abstimmung zwischen den Bundesländern notwendig. Dies geschieht im Rahmen der "Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales" (kurz: Arbeits- und Sozialministerkonferenz - ASMK).
Unterstützt wird die ASMK auf fachlicher Ebene vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). Der LASI nimmt folgende Koordinierungsaufgaben war:
- Bearbeitung grundlegender Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt mit dem Ziel einer einheitlichen Durchführung in den Ländern
- Beratung der ASMK in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt und der sicheren Gestaltung der Technik, insbesondere zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
- Umsetzung und Weiterentwicklung GDA im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und den Unfallversicherungsträgern und unter Beteiligung der Sozialpartner
- Erörterung und Fortentwicklung rechtlicher Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt mit dem Ziel einheitlicher Rechtsanwendung
- Bearbeitung grundsätzlicher und übergreifender organisatorischer Fragen des Gesetzesvollzuges (Vollzugsstrategien, Organisation, Personal, Berichts- und Informationswesen, Aus- und Fortbildung, Erfahrungsaustausch).
Zusammenarbeit von staatlicher Aufsicht und Unfallversicherungsträgern - Das duale Arbeitsschutzsystem
Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland beruht seit über 100 Jahren auf zwei Säulen. Neben dem staatlichen Arbeitsschutz haben auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UVT, im gewerblichen Bereich auch Berufsgenossenschaften BG genannt) neben ihrer Versicherungsaufgabe den Auftrag, ihre Versicherten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen zu schützen.
Alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen sind Pflichtmitglieder, so dass alle Beschäftigten in Deutschland Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten genießen. Finanziert werden die Unfallversicherungsträger, und damit auch die Versicherungsleistungen bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit, grundsätzlich durch Beiträge der Arbeitgeber, die dadurch in ihrem Haftungsrisiko entlastet werden.
Die Unfallversicherungsträger haben unter anderem die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erlassen die UVT Unfallverhütungsvorschriften.
Information/Koordination/Kooperation
Um Doppelarbeit der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzaufsicht zu vermeiden, wirken die zuständigen Landesbehörden und die UVT in Deutschland im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie eng zusammen und stellen den Erfahrungsaustausch sicher.
Diese Strategie umfasst die Abstimmung allgemeiner Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise bei
- der Beratung und Überwachung der Betriebe,
- der Festlegung inhaltlicher Beratungs- und Überwachungsschwerpunkte, aufeinander abgestimmter oder gemeinsamer Schwerpunktaktionen und Arbeitsprogramme und
- der Förderung eines Daten- und sonstigen Informationsaustausches, insbesondere über Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse.