Arbeitsprogramme
Gemeinsame Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder
Neue Präventionspotentiale gemeinsam nutzen: Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) schafft dafür die Voraussetzungen.
Mit der gemeinsamen Strategie gestalten der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger die Präventionsarbeit systematischer und enger abgestimmt auf der Grundlage gemeinsamer Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme.
Die Arbeitsschutzziele betreffen die Felder technische Sicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Hierbei sind Aspekte der Arbeitsaufgabe, Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsgestaltung, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung eingeschlossen. Die Auswahl geeigneter Arbeitsschutzziele erfolgt in einem Stufenmodell. Dabei wird auf die Fachkenntnisse und Erfahrungen verschiedener mit dem Arbeitsschutz vertrauter Einrichtungen zurückgegriffen. Es werden einerseits wissenschaftliche und empirische Daten genutzt, andererseits fließen auch die praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse der GDA-Träger mit ein. Die Arbeitsschutzziele werden im Konsens zwischen den GDA-Trägern und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern festgelegt. Zielkriterien sind u.a. präventive Beeinflussbarkeit, Arbeitsbedingtheit und Umsetzbarkeit.
Die Arbeitsschutzziele werden für einen Zeitraum von ca. drei bis fünf Jahren festgelegt, in dem alle Träger und weitere Akteure durch gemeinschaftliche Aktionen und gemeinsame Maßnahmen zur Zielerreichung beitragen.
Die Maßnahmen zur Zielerreichung sollen sich dabei auf die wichtigsten Schwerpunkte konzentrieren. Dazu werden in gemeinsam festgelegten Handlungsfeldern Arbeitsprogramme durchgeführt, in denen die GDA-Träger ihre Präventionsaktivitäten bündeln, sich abstimmen und Synergien anstoßen.
Arbeitsprogramme 2020 bis 2025
Kernelement des Aufsichtshandeln ist die Überwachung und Beratung des betrieblichen Arbeitsschutzes vor Ort.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht verfolgt das Ziel, durch strukturierte Betriebsbesichtigungen ein abgestimmtes Aufsichtshandeln zu fördern und zu systematisieren. Dadurch sollen sowohl die betriebliche Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen verbessert als auch die Durchführung angemessener Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben vorangebracht werden.
Dazu führt die Bayerische Gewerbeaufsicht während der Laufzeit der 3. GDA-Periode Betriebsbesichtigungen mit Systembewertungen durch.
Weitere Schwerpunkte werden mit den Arbeitsprogrammen gesetzt:
- Muskel-Skelett-Belastungen (MSN),
- Psyche und
- Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: 3. GDA Periode
Arbeitsprogramme 2013 - 2018
Für die Umsetzung dieser Ziele haben die GDA-Träger drei Arbeitsprogramme - je Ziel ein Programm - aufgelegt:
- Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
- Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung
Arbeitsprogramme 2008 - 2012
Die GDA im Zeitraum von 2008 bis 2012 wurde von einem externen Auftragnehmer evaluiert. Der Bericht zur Evaluation, eine Kurzfassung sowie die Ergebnisse der Befragungen von Unternehmen, Beschäftigten und Aufsichtspersonal wurden auf dem GDA-Portal veröffentlicht.
Der Bericht kommt zum Fazit, dass die GDA das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland erfolgreich modernisiert und effizienter gestaltet hat. Dabei hatte die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Priorität. Die positiven Effekte der GDA für den Arbeitsschutz zeigen sich auch an den Ergebnissen der GDA-Betriebsbefragung: Unternehmen, die in die GDA-Arbeitsprogramme einbezogen waren, schneiden bei zentralen Aspekten des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung) gegenüber Betrieben der Vergleichsgruppe ohne GDA-Aktivitäten signifikant besser ab.