GDA - Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vereinbart mit den Unfallversicherungsträgern Schwerpunktprogramme bei der Überwachung und Beratung des Arbeitsschutzes im Rahmen der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
„Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz sind Grundpfeiler für ein gutes Arbeitsumfeld. Immer noch gibt es zu viele Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten - von der Unfallgefahr am Bau über Rückenbeschwerden wegen schlechter Arbeitsbedingungen im Büro bis hin zum falschen Umgang mit Gefahrstoffen. Deshalb müssen wir unsere Bemühungen verstärken und alle Kräfte bündeln. Mit der Umsetzungsvereinbarung über die Durchführung der Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung und der Besichtigungen im Rahmen der Arbeitsprogramme für die dritte GDA-Periode ist uns ein wichtiger Schritt zur weiteren Optimierung der Überwachung und Beratung in Belangen des Arbeitsschutzes gelungen. Hier müssen alle an einem Strang ziehen - zusammen erreichen wir mehr", so Ministerialdirigentin Ingrid Kaindl, Bayerns Abteilungsleiterin für Arbeit, berufliche Bildung und Arbeitsschutz beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) bei der Unterzeichnung der GDA-Umsetzungsvereinbarung am 23. Juni 2021.
"Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, ist das vordringliche Ziel von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen", erklärte Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Präventionsleiter der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS) beim Landesverband Südost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Mit der Umsetzungsvereinbarung bündeln Staat und Unfallversicherung ihre Ressourcen in Aufsicht und Beratung, um die Arbeit gerade in Berufen mit hohen Risiken sicherer und gesünder zu machen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten tragen wir zudem dazu bei, den wichtigsten Standortfaktor überhaupt zu erhalten: leistungsfähige und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
Das Foto zeigt, von links nach rechts:
Frau Ministerialdirigentin Ingrid Kaindl, Leiterin der Abteilung „Arbeit, berufliche Bildung und Arbeitsschutz“ beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie
Herrn Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Präventionsleiter der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS) beim Landesverband Südost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Die unterzeichnete GDA-Umsetzungsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer verbindlichen, kooperativen und arbeitsteiligen Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie unter Bündelung der vorhandenen Kräfte und baut die gute Zusammenarbeit der Gewerbeaufsicht mit den Unfallversicherungsträgern in Bayern weiter aus.
Die dritte GDA-Periode startete offiziell am 26. Mai 2021 und ist aktuell bis Mitte 2025 terminiert.
Das Foto zeigt, von links nach rechts:
Herrn Matthias Swoboda, Koordinator Prävention des Landesverbandes Südost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
Herrn Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Präventionsleiter der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS) beim Landesverband Südost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
Frau Ministerialdirigentin Ingrid Kaindl, Leiterin der Abteilung „Arbeit, berufliche Bildung und Arbeitsschutz“ beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie
Herrn Alexander Bertram, stellvertretender Referatsleiter „Grundsatzfragen des Vollzugs im Arbeitsschutz“ beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Mensch und Arbeit. Im Einklang.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene, bundesweit geltende Strategie im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie bildet die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln, um die gemeinsam festgelegten Arbeitsschutzziele zu erreichen. Konkret soll beispielsweise die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder verbessert werden. Dies trägt dazu bei, dass die Betriebe besser beraten und überwacht werden können. Auch das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz soll anwenderfreundlicher und transparenter werden. Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie berücksichtigt Deutschland zugleich europäische und internationale Entwicklungen. Die gesetzliche Grundlage der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und des Zusammenwirkens ihrer Träger sind seit November 2008 im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII festgeschrieben.
Intention der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion der GDA-Träger Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (UVT).
Ziel ist die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch eine Optimierung des deutschen Arbeitsschutzsystems.
Mit der GDA bündeln Staat und Unfallversicherungsträger ihre Ressourcen in Aufsicht und Beratung, um noch gezielter an den Brennpunkten des Arbeitsschutzes eingreifen zu können. Aus diesem Grund werden für bestimmte Zeiträume Kernelemente definiert, die im Rahmen von Arbeitsprogrammen auf der Basis einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie von den GDA-Trägern durchgeführt werden.
Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)
Zentrales Entscheidungsgremium der GDA ist die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Sie wird vom Arbeitsschutzforum unterstützt.
Die Geschäftsstelle der NAK wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betrieben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der GDA sind im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) festgelegt.
Kernelemente der GDA
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie setzt sich aus fünf Kernelementen zusammen.
Die GDA umfasst:
- die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,
- die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitspro-gramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen,
- die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme mit geeigneten Kennziffern,
- die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe,
- die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.