GDA-Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation"
Die Gefährdungsbeurteilung nimmt im Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein.
Viele Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz beinhalten den konzeptionellen Ansatz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Insofern ist insbesondere auf diesem Gebiet ein abgestimmtes Grundverständnis und eine gemeinsam festgelegte Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden sowie der Unfallversicherungsträger wichtig.
Bereits in 2008 wurde eine "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" veröffentlicht. Damals hatte sich die GDA darauf verständigt; diese Leitlinie nach einer zweijährigen Probephase zu evaluieren. Mittlerweile liegt eine im Dezember 2011 von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz verabschiedete aktualisierte Fassung vor.
Zentrale Elemente der Leitlinie sind die Beschreibung der Vorgehensweise des Aufsichtspersonals der Länder und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung von drei Bewertungskriterien – angemessen durchgeführte, nicht angemessen durchgeführte und nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus enthält die Leitlinie noch eine Aufzählung der bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigenden Gefährdungsfaktoren sowie eine Übersicht zu Begriffsbestimmungen und Rechtsgrundlagen.
Neben der Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation haben sich die GDA-Träger auch auf Qualitätsgrundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz verständigt. Diese Qualitätsgrundsätze finden insbesondere auch Anwendung bei der Einstellung von Handlungshilfen in das Portal Gefährdungsbeurteilung. Dieses Portal richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitsschutzfachleute. Es unterstützt die Nutzer dabei, eine den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und praktikabel umzusetzen.