Biologische Gefährdungen
Derzeit sind mehr als 6000 biologische Arbeitsstoffe in Risikogruppen eingestuft. Sie haben sehr unterschiedliche Eigenschaften und sind im Normalfall nicht mit den Sinnesorganen erfassbar. Bei Schimmelpilzen können ein muffiger Geruch und auch ein sichtbarer Befall von Gegenständen oder der Arbeitsumgebung auf das Vorhandensein aufmerksam machen. Jedoch ist ein Fehlen dieses Geruchs oder des sichtbaren Befalls kein Kriterium dafür, dass sie nicht vorhanden sind.
Die Einschätzung, ob ein biologischer Arbeitsstoff vorkommen kann, ergibt sich aus wissenschaftlichen Erkenntnissen über Epidemiologie, Überlebenswahrscheinlichkeiten oder Erfahrungswerten. Die wichtigste Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400 sowie branchenspezifische TRBA.
Quelle: www.gefaehrdungsbeurteilung.de und "Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung" (BAuA)