Aufgaben des Gewerbearztes beim Mutterschutz
Mutterschutz als ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes dient dem Schutze von schwangeren und stillenden Frauen vor möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Bei der Beurteilung etwaiger Gefahren und Gesundheitsschäden durch beruflich bedingte Einwirkungen ist in bestimmten Fällen auch eine (arbeits-)medizinische Beurteilung bestimmter Arbeitsplätze oder Tätigkeiten erforderlich.
Hier unterstützen dann die Gewerbeärzte bei Bedarf die für den Mutterschutz zuständigen technischen Aufsichtsbeamten beratend. Medizinische Fachkenntnisse sind z. B. zur Beurteilung von möglichen Infektionsgefährdungen und Übertragungswegen von Erkrankungen bei einer Beschäftigung im Gesundheitswesen mit Kontakt zu möglicherweise infektiösen Patienten oder bei Tätigkeiten mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern, wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen wegen der möglichen Übertragung von Kinderkrankheiten erforderlich.
Die Gewerbeärzte beraten auch Arbeitgeber, schwangere oder stillende Frauen sowie Be-triebsärzte bei entsprechenden Problemstellungen bei der Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz und zu eventuell erforderlichen Beschäftigungsverboten.
Bei besonders schwierigen Fällen können Gewerbeärzte auch in die Betriebe kommen und im Rahmen einer Arbeitsplatzbesichtigung entscheiden, ob eine Arbeit für schwangere oder stillende Frauen geeignet ist oder nicht.
Die gesetzlichen Grundlage für den Mutterschutz ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG).